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OLG Jena, 15.08.2003 - 1 Ss 81/03 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Strafzumessung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus OLG Jena, 15.08.2003 - 1 Ss 81/03
Notwendig ist eine Begründung, die dem Revisionsgericht eine rechtliche Nachprüfung ermöglicht und dem Angeklagten die bestimmenden Gesichtspunkte für die verhängte Gesamtstrafe erkennbar macht (vgl. BGH NStZ 1990, 334 im Anschluss an BGHSt 24, 268). - BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93
Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung
Auszug aus OLG Jena, 15.08.2003 - 1 Ss 81/03
Außerdem ist in einer zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters das Maß seiner Schuld im Hinblick auf das Gesamtgeschehen, seine innere Einstellung zu den Taten, seine Strafempfänglichkeit und die Auswirkung der Verurteilung auf sein künftiges Leben in der Gesellschaft zu erörtern (vgl. BGH StV 1994, 370 und 425). - BGH, 20.03.1997 - 4 StR 671/96
Revision auf Grund ungerechten Schuldausgleichs
Auszug aus OLG Jena, 15.08.2003 - 1 Ss 81/03
Wenn sich der Gesamtstrafenausspruch der oberen oder unteren Grenze des Zulässigen nähert und wenn sie sich auffallend von der Einsatzstrafe entfernt, erfordert dies in den schriftlichen Urteilsgründen eine eingehendere Begründung (vgl. BGH wistra 1997, 227-228).